Amalgam wird seit Jahrzehnten als Zahnfüllmaterial verwendet – aber wussten Sie, dass Amalgam quecksilberhaltig ist? Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall, das Ihren Körper belastet. Es kann langfristig Ihre Gesundheit belasten und wird deshalb als Sondermüll entsorgt. Warum sollte es also in Ihrem Mund bleiben?
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Warum ist Amalgam schädlich?
Amalgam enthält Quecksilber, das über die Jahre freigesetzt werden kann. Diese Belastung kann sich auf Ihr Nervensystem, Ihre Organe und Ihr Immunsystem auswirken. Viele Menschen berichten über chronische Beschwerden wie Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Konzentrationsprobleme, die durch Quecksilber verschlimmert werden können.
Sicher und schonend entfernen
Die Entfernung von Amalgam erfordert Erfahrung und höchste Sorgfalt. Wir setzen auf moderne, bewährte Methoden, um sicherzustellen, dass weder Sie noch wir dabei mit dem Quecksilber in Kontakt kommen:
Kofferdamm: Ein spezieller Schutz, der verhindert, dass Amalgamreste in Ihren Mund oder Ihre Atemwege gelangen.
Goldmasken: Schützen Sie zusätzlich während der Behandlung.
Chlorella-Algen: In die leere Zahnkavität eingebracht, können sie Restgifte binden.
Zementzwischeneinlage: Schützt den Zahn vorübergehend, bevor eine hochwertige Keramikrestauration erfolgt.
Ihre Gesundheit steht im Fokus
Nach der Amalgamentfernung unterstützen wir Ihren Körper mit gezielten Ausleitungsverfahren. So helfen wir Ihnen, mögliche Quecksilberrückstände auszuscheiden und Ihre Gesundheit zu fördern.
Nachhaltige Alternativen
Anstelle von Amalgam setzen wir auf biokompatible Materialien wie Keramik oder bioverträglichen Kunststoff , die langlebig, stabil und vor allem verträglich für Ihren Körper sind.
Ihr erster Schritt zur Gesundheit
Lassen Sie uns gemeinsam den Sondermüll aus Ihrem Mund entfernen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und erfahren Sie, wie wir Ihnen zu einem gesunden, quecksilberfreien Lächeln verhelfen können!
Ihre Gesundheit beginnt im Mund – wir kümmern uns darum.
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bitte beachten Sie, dass für jede Person bzw. jeden Versicherten ein separater Termin gebucht werden muss, damit ausreichend Zeit eingeplant werden kann.
Außerdem bitten wir darum zu beachten, dass die Kinderzahnreinigung (IP-Leistung) von den gesetzlichen Krankenkassen erst ab dem 6. Lebensjahr übernommen wird.